Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMM proagil GmbH

Stand: April 2007

§ 1 Leistungen des Gesundheitszentrums proagil
Das Gesundheitszentrum proagil stellt seinen Mitgliedern Trainingsflächen und –geräte sowie Kurse für Fitness- und Trainingsübungen zur Verfügung. Der Sauna- und Wellnessbereich dient zur Entspannung und Erholung. Er stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Gesundheitstraining dar und bildet daher mit diesem eine Einheit. Mitglieder, die auf ein Training verzichten, schließen einen gesonderten Vertrag ab und sind damit nicht berechtigt, die entsprechenden Räumlichkeiten und Geräte zu nutzen. Die Haftung der IMM proagil GmbH ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzlich ausgeübtes Fehlverhalten unseres Personals begrenzt.

§ 2 Rechte und Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche, dem Training dienende Einrichtungen während der offiziellen Öffnungszeiten des Gesundheitszentrums proagil uneingeschränkt zu benutzen. Die Öffnungszeiten werden in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekannt gegeben.
Mitglied ist, wer sich vertraglich bindet. Das Mitglied hält sich an die Haus- Sauna- und Badeordnung (siehe Aushang).
Für Saunamitglieder umfasst das Nutzungsrecht nur die Sauna, das Außengelände und die Umkleiden.
Für gebuchte Kursteilnehmer umfasst das Nutzungsrecht nur den Kurs und die Umkleiden.
Mitglieder mit der Vertragsvariante „Schlanker“ haben folgende Besonderheiten zu beachten:
- Sie sind berechtigt, einmal pro Woche zu trainieren, d. h. es stehen 52 Trainingseinheiten pro 12 Monate ab Erstvertragslaufzeit zur Verfügung.
- Nicht genutzte Trainingseinheiten verfallen mit Beendigung der entsprechenden Vertragslaufzeit.
Das Bistro, Solarium und die Massage- sowie Wellnesszusatzangebote stehen allen Bereichen zur Verfügung.
Kinder dürfen nur unter Aufsicht die Angebote des Gesundheitszentrums proagil benutzen. Eltern haften für ihre Kinder.
Anschriften- und Bankänderungen sind dem Gesundheitszentrum proagil unverzüglich mitzuteilen.
Die Nutzung von Wasseranwendungen im Außenbereich erfolgt generell auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die IMM proagil GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Die jeweilige Badeordnung ist gegenzuzeichnen und einzuhalten.
 
§ 3 Beiträge und Fälligkeit
Der monatliche Beitrag sowie die sonstigen Beträge sind je nach abgeschlossener Vertragsart per Lastschrift zu zahlen. Die Fälligkeitsdaten sind durch die einzelnen Verträge geregelt. Monatliche Beträge sind pünktlich bis zum 3. eines jeden Monats im voraus fällig. Einmalig zu zahlende Beträge (z. B. die Große Scheckkarte) sind mit der Zahlung des ersten Beitrages zu entrichten und werden mit dem ersten Beitrag abgebucht. Die Bezahlung der kleinen Scheckkarte wird mit dem ersten Tag der Verlängerung fällig. Gerät das Mitglied mit den vereinbarten Zahlungen mehr als 2 Monate in Verzug, werden die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort fällig. Mahngebühren werden mit 4% über dem Basiszinssatz berechnet. Für Rücklastschriften werden 8,00 € Mahngebühr erhoben.
 
§ 4 Ausfallzeiten
Die Anmeldung nicht vorhergesehener Ausfallzeiten entbindet das Mitglied nicht grundsätzlich aus den Verpflichtungen des Vertrages. Der Vertrag kann jedoch im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung der IMM proagil GmbH für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag um die ausgesetzte Zeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB bleibt unberührt.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit sowie die Verlängerungsfristen sind in den jeweiligen Vertragsarten festgehalten. Bei einer Erstvertragslaufzeit von 12 oder 6 Monaten verlängert sich der Vertrag generell um 6 Monate, wenn spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit keine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann jeweils immer weiter um eben diesen Zeitraum. Das Mitglied ist an die vertraglich vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine schriftliche Kündigung wird wirksam, wenn sie spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eingeht. Die IMM proagil GmbH behält sich das Recht vor, einem Mitglied aus besonderen Gründen zu kündigen (z. B. grob fahrlässiges Verhalten).
 
§ 6 Beitragsanpassung und Gebühren
Die Beiträge enthalten die zurzeit gültigen Mehrwertsteuersätze. Bei einer gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst. Bei Verlängerung der Mitgliedschaft ist die IMM proagil GmbH berechtigt, einen angemessenen höheren Beitrag zu verlangen. Das Gesundheitszentrum proagil wird dem Mitglied die Preisanpassung rechtzeitig bekannt geben. Es resultiert hieraus ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Vertragsende. Im Falle von Stilllegungen, Ausfallzeiten und Vertragsänderungen und den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben kann die IMM proagil GmbH eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.

§ 7 Verlust von Mitgliedskarten
Auf die Mitgliedskarte erheben wir eine Kaution von 10,00 €, die bei ordentlicher Kündigung erstattet werden. Bei Verlust der Mitgliedskarte ist die IMM proagil GmbH berechtigt, die hinterlegte Kaution in Höhe von 10,00 € einzubehalten. Das Mitglied ist bei Verlust verpflichtet, eine neue Mitgliedskarte codieren zu lassen. Hierfür werden erneut 10,00 € Kaution fällig.

§ 8 Datenschutz
Das Mitglied erklärt durch seine Vertragsunterschrift, dass die IMM proagil GmbH seine personenbezogenen Daten EDV-technisch speichern und für interne Modalitäten zur ordnungsgemäßen Abhandlung der Mitgliedschaft verwenden kann. Grundlage dafür bildet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

§ 9 Schlussbestimmungen
Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hainichen. Es gelten weiterhin die aktuellen Stände der Haus-, Sauna- und Badeordnung.