Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMM proagil GmbH
Stand: April 2007
| § 1 Leistungen des Gesundheitszentrums proagil |
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Das
Gesundheitszentrum proagil stellt seinen Mitgliedern Trainingsflächen
und –geräte sowie Kurse für Fitness- und Trainingsübungen zur Verfügung.
Der Sauna- und Wellnessbereich dient zur Entspannung und Erholung. Er
stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Gesundheitstraining dar und bildet
daher mit diesem eine Einheit. Mitglieder, die auf ein Training
verzichten, schließen einen gesonderten Vertrag ab und sind damit nicht
berechtigt, die entsprechenden Räumlichkeiten und Geräte zu nutzen. Die
Haftung der IMM proagil GmbH ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzlich
ausgeübtes Fehlverhalten unseres Personals begrenzt.
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| § 2 Rechte und Pflichten des Mitglieds |
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Das
Mitglied ist berechtigt, sämtliche, dem Training dienende Einrichtungen
während der offiziellen Öffnungszeiten des Gesundheitszentrums proagil uneingeschränkt zu benutzen. Die Öffnungszeiten werden in der
Hausordnung bzw. durch Aushang bekannt gegeben.
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Mitglied ist, wer sich vertraglich bindet. Das Mitglied hält sich an die Haus- Sauna- und Badeordnung (siehe Aushang).
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Für Saunamitglieder umfasst das Nutzungsrecht nur die Sauna, das Außengelände und die Umkleiden.
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Für gebuchte Kursteilnehmer umfasst das Nutzungsrecht nur den Kurs und die Umkleiden.
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Mitglieder mit der Vertragsvariante „Schlanker“ haben folgende Besonderheiten zu beachten: - Sie
sind berechtigt, einmal pro Woche zu trainieren, d. h. es stehen 52
Trainingseinheiten pro 12 Monate ab Erstvertragslaufzeit zur Verfügung. - Nicht genutzte Trainingseinheiten verfallen mit Beendigung der entsprechenden Vertragslaufzeit.
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Das Bistro, Solarium und die Massage- sowie Wellnesszusatzangebote stehen allen Bereichen zur Verfügung.
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Kinder dürfen nur unter Aufsicht die Angebote des Gesundheitszentrums proagil benutzen. Eltern haften für ihre Kinder.
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Anschriften- und Bankänderungen sind dem Gesundheitszentrum proagil unverzüglich mitzuteilen.
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Die
Nutzung von Wasseranwendungen im Außenbereich erfolgt generell auf
eigene Gefahr und Verantwortung. Die IMM proagil GmbH übernimmt
keinerlei Haftung. Die jeweilige Badeordnung ist gegenzuzeichnen und
einzuhalten.
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| § 3 Beiträge und Fälligkeit |
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Der
monatliche Beitrag sowie die sonstigen Beträge sind je nach
abgeschlossener Vertragsart per Lastschrift zu zahlen. Die
Fälligkeitsdaten sind durch die einzelnen Verträge geregelt. Monatliche
Beträge sind pünktlich bis zum 3. eines jeden Monats im voraus fällig.
Einmalig zu zahlende Beträge (z. B. die Große Scheckkarte) sind mit der
Zahlung des ersten Beitrages zu entrichten und werden mit dem ersten
Beitrag abgebucht. Die Bezahlung der kleinen Scheckkarte wird mit dem
ersten Tag der Verlängerung fällig. Gerät das Mitglied mit den
vereinbarten Zahlungen mehr als 2 Monate in Verzug, werden die
Mitgliedsbeiträge für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft sofort
fällig. Mahngebühren werden mit 4% über dem Basiszinssatz berechnet. Für
Rücklastschriften werden 8,00 € Mahngebühr erhoben.
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| § 4 Ausfallzeiten |
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Die
Anmeldung nicht vorhergesehener Ausfallzeiten entbindet das Mitglied
nicht grundsätzlich aus den Verpflichtungen des Vertrages. Der Vertrag
kann jedoch im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung der IMM proagil
GmbH für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall
verlängert sich der Vertrag um die ausgesetzte Zeit. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB bleibt unberührt.
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| § 5 Vertragslaufzeit und Kündigung |
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Die
Vertragslaufzeit sowie die Verlängerungsfristen sind in den jeweiligen
Vertragsarten festgehalten. Bei einer Erstvertragslaufzeit von 12 oder 6
Monaten verlängert sich der Vertrag generell um 6 Monate, wenn
spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit keine
schriftliche Kündigung vorliegt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich
dann jeweils immer weiter um eben diesen Zeitraum. Das Mitglied ist an
die vertraglich vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine schriftliche
Kündigung wird wirksam, wenn sie spätestens 4 Wochen vor Ablauf der
jeweiligen Vertragslaufzeit eingeht. Die IMM proagil GmbH behält sich
das Recht vor, einem Mitglied aus besonderen Gründen zu kündigen (z. B.
grob fahrlässiges Verhalten).
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| § 6 Beitragsanpassung und Gebühren |
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Die
Beiträge enthalten die zurzeit gültigen Mehrwertsteuersätze. Bei einer
gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst. Bei
Verlängerung der Mitgliedschaft ist die IMM proagil GmbH berechtigt,
einen angemessenen höheren Beitrag zu verlangen. Das Gesundheitszentrum
proagil wird dem Mitglied die Preisanpassung rechtzeitig bekannt geben.
Es resultiert hieraus ein außerordentliches Kündigungsrecht zum
Vertragsende. Im Falle von Stilllegungen, Ausfallzeiten und
Vertragsänderungen und den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben kann
die IMM proagil GmbH eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.
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| § 7 Verlust von Mitgliedskarten |
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Auf
die Mitgliedskarte erheben wir eine Kaution von 10,00 €, die bei
ordentlicher Kündigung erstattet werden. Bei Verlust der Mitgliedskarte
ist die IMM proagil GmbH berechtigt, die hinterlegte Kaution in Höhe von
10,00 € einzubehalten. Das Mitglied ist bei Verlust verpflichtet, eine
neue Mitgliedskarte codieren zu lassen. Hierfür werden erneut 10,00 €
Kaution fällig.
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| § 8 Datenschutz |
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Das
Mitglied erklärt durch seine Vertragsunterschrift, dass die IMM proagil
GmbH seine personenbezogenen Daten EDV-technisch speichern und für
interne Modalitäten zur ordnungsgemäßen Abhandlung der Mitgliedschaft
verwenden kann. Grundlage dafür bildet das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
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| § 9 Schlussbestimmungen |
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Abweichende
und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Hainichen. Es gelten weiterhin die aktuellen
Stände der Haus-, Sauna- und Badeordnung.
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